Weil das Thema "Rechte an meinem Bild" immer wieder aufkommt, hier eine kurze Klarstellung:
Wenn Du ein Bild von Dir siehst, ist es völlig klar zu denken: "Das auf dem Foto bin ich, das ist mein Bild, ich habe alle Rechte." - Aber dem ist aber leider nicht so.
Andererseits kann man auch denken: " Ich habe das Foto gemacht, es ist mein Bild, ich kann alles damit machen." – Auch das stimmt nicht.
Bildrechte sollen beiden genannten Ansichten gerecht werden und gelten sowohl für professionell aufgenommene Fotos, als auch für private Urlaubsbilder. Wenn Du also zum Beispiel ein Foto von einem Freund oder auch einem Fremden ohne dessen Zustimmung "benutzt", könnte das zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Recht am eigenen Bild (KunstUrhG § 22-24, StGb § 201a)
Das Recht ist eigentlich das wichtigste Recht. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm genutzt werden.
Ich kläre mit Dir für welche Zwecke ich die Bilder nutze und veröffentliche Fotos nur mit Deiner Zustimmung. Aber bitte bedenke: Vielleicht waren es gerade die Bilder auf meiner Website oder bei facebook, die Dich zu mir geführt haben, weil Dir mein Stil gefällt. Auch hier haben die Modelle einer Veröffentlichung zugestimmt. Vielleicht magst Du auch Deine Bilder zur Veröffentlichung freigeben und andere dazu inspirieren, zu mir zu kommen ...?!
Urheberrecht (UrhG § 1-69g)
Derjenige, der auf den Auslöser drückt, ist der Urheber des Bildes.
Dieses Recht kann auch nicht übertragen werden. Urheber können verlangen als Urheber/Fotograf genannt zu werden. Ohne das Einverständnis vom Urheber, darfst Du keine Fotos veröffentlichen und in irgendwelcher Form nutzen. Daher kaufst Du i.d.R. mit den Bildern die jeweiligen Nutzungsrechte.
Privates Nutzungsrecht (UrhG § 31-44)
Dieses Recht bekommst Du von mir automatisch bei jedem Fotoshooting für die Bilder, die Du kaufst. Das Recht erlaubt Dir, die Bilder für alle privaten Zwecke zu benutzen. Du kannst die Fotos zum Beispiel Freunden zeigen, verschenken, für private Zwecke drucken oder auf privaten Social-Media-Kanälen benutzen. Ich freu mich, wenn Du mich verlinkst oder als Fotograf nennst. Dies ist jedoch keine Voraussetzung für meine Shootings.
Gewerbliches Nutzungsrecht (UrhG § 31-44)
Im Grunde ist dies ein erweitertes Nutzungsrecht und Du kannst die Bilder verkaufen. Als Verkauf zählt auch die indirekt gewerbliche Nutzung, indem Du durch das Bild Geld verdienst (z.B. Kundenakquise). Du kannst die Fotos auf Deiner Firmenwebsite oder in Firmen-Social-Media-Kanälen veröffentlichen, in Katalogen, Flyern und auf Visitenkarten drucken. Das gewerbliche Nutzungsrecht ist bei meinen Bilder NICHT automatisch inkludiert und Bedarf meiner Zustimmung !